Hinweis: Grünabfuhr: Das Grüngut jeweils ab 07.00 Uhr bereitstellen. · Verschiebungen der Grüngutabfuhr werden im amtlichen Publikationsorgan bekannt gegeben.
2026-01-01 – 2026-12-31
Hinweis: Hauskehricht und Sperrgut: Der Hauskehricht in den gebührenpflichtigen Säcken und das Sperrgut, verstehen mit Sperrgutmarken, jeweils am Montag ab 07.00 Uhr (nicht vorher!) beim Kehrichtstandplatz deponieren. · Verschiebungen der Kehricht- und Sperrgutabfuhr werden im amtlichen Publikationsorgan bekannt gegeben.
2026-01-01 – 2026-12-31